Der staatlich anerkannte Abschluss einer Erzieherin an einer Fachschule gilt für die Berechnung der Höhe von Übergangsgeld als Fachschulabschluss und nicht lediglich als abgeschlossene Ausbildung. Der 7. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts gab am 20.06.2022 einer Erzieherin Recht, die gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund auf ein höheres Übergangsgeld geklagt hatte (Az. L 7 R 55/21). Was war geschehen? Die 57-jährige Klägerin …