LSG Schleswig-Holstein: Erzieherin erstreitet höheres Übergangsgeld

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der staatlich anerkannte Abschluss einer Erzieherin an einer Fachschule gilt für die Berechnung der Höhe von Übergangsgeld als Fachschulabschluss und nicht lediglich als abgeschlossene Ausbildung. Der 7. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts gab am 20.06.2022 einer Erzieherin Recht, die gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund auf ein höheres Übergangsgeld geklagt hatte (Az. L 7 R 55/21). Was war geschehen? Die 57-jährige Klägerin …