BAG bestätigt die Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung nach einem Urteil des BAG vom 25.08.2022 (Az. 8 AZR 14/22) als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Der …