BFH: Betriebskindergärten sind bei vorrangiger Aufnahme von Mitarbeiterkindern nicht gemeinnützig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tung ist nicht ge­mein­nüt­zig tätig, wenn sie sich bei der Platz­ver­ga­be vor­ran­gig an den Be­le­gungs­prä­fe­ren­zen ihrer Ver­trags­part­ner ori­en­tiert und keine ver­bind­li­che “Rest­platz­quo­te” für an­de­re Per­so­nen vor­sieht. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof mit Urteil vom 1.2.2022 (Az. V R 1/20) ent­schie­den. Eine der­ar­ti­ge Tä­tig­keit sei nicht dar­auf ge­rich­tet, die All­ge­mein­heit zu för­dern. Daher sei die Ein­rich­tung auch nicht wegen der Ver­fol­gung …