Männer dürfen nicht diskriminiert werden, auch nicht, wenn es um den Mutterschaftsurlaub geht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18.11.2020 (C-463/19) entschieden. Allerdings sei eine Ungleichbehandlung erlaubt, wenn eine zusätzliche Auszeit “die Mutter nicht in ihrer Eigenschaft als Elternteil, sondern sowohl hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft als auch hinsichtlich ihrer Mutterschaft betrifft”. Was war geschehen? Eine französische Gewerkschaft hatte …