Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), fällt hierfür Lohnsteuer an. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 01.02.2018 entschieden (1 K 2943/16 L). Die Revision wurde zugelassen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltssozietät. Sie übernahm für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge …