Corona-Arbeitsschutzverordnung wird “abgespeckt” verlängert

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Der Entwurf der neuen Arbeitsschutz-Verordnung (ArbSchV) liegt vor. Wegen des nach wie vor hohen Infektionsrisikos müssen Arbeitgeber Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um der Ansteckung im Betrieb entgegen zu wirken. Die neue Arbeitsschutz-Verordnung (ArbSchV) soll das gewährleisten, sie soll bis zum 25.5.2022 gelten. Die Homeoffice-Pflicht des IfSG wird am 20. März fallen. Arbeitgeber sollen Homeoffice nach Entwurf aber „weiter in Erwägung“ ziehen, wenn …

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut geändert und verlängert

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Das Bundeskabinett hat am 1.9.2021 beschlossen, die bis zum 10.9.2021 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut hinsichtlich ihrer Geltung bis zum 24.11.2021 zu verlängern und das mit zwei wichtigen Ergänzungen verbunden. Die Änderungsverordnung tritt am 10.9.2021 in Kraft. Verlängerung der Geltungsdauer Die Geltungsdauer der bisherigen Verordnung, deren Regelungen unverändert fortgelten (s. dazu Schwede, https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-betriebliche-auswirkungen_92_534910.html) wurde bis zum 24.11.2021 verlängert. Verwendung der Kenntnisse über …

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und um Testpflicht ergänzt

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 13.04.2021 dem Bundeskabinett dargelegt, wie er die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängern und ergänzen wird (siehe grundsätzlich dazu hier!). Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte der kommende Woche in Kraft. Die Verordnung wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Arbeitgeber sind über die bisherigen Regelungen hinaus dazu verpflichtet, in ihren Betrieben allen …

Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert

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Das Bundeskabinett hat heute die am 15.3.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.4.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Dies umfasst: Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Reduktion der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10m² pro Person. Die Einteilung …