Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhält, muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer ärztlich bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist. Wird er an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nach einem Urteil des LSG Hessen …
SG München: Krankengeldanspruch trotz verspäteten Attests möglich
Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte, da die unzureichende Büroorganisation des Arztes in der Risikosphäre der Krankenkasse liege, entschied das Sozialgericht München mit Urteil vom 17.06.2020 (S 7 KR 1719/19). Was war geschehen? Der Arbeitnehmer …