SG Stuttgart: Sperrzeit wegen Eigenkündigung beim Arbeitslosengeld auch bei einer Geheimhaltungsvereinbarung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das SG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2020 (Az. S 21 AL 4798/19) entschieden, dass bei der Prüfung des Eintritts einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe aufgrund einer Eigenkündigung der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber den Arbeitslosen nicht von seiner objektiven Beweislast bzgl. des Vorliegens eines wichtigen Grundes befreit. Was war geschehen? Der Kläger kündigte sein seit August …