Der Landkreis Göttingen muss einem dreijährigen Kind nach Ansicht des VG Göttingen (Beschluss vom 22.07.2021, Az. 2 B 122/21) ab sofort einen wohnortnahen sechsstündigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nachweisen. Damit wurde bundesweit erstmalig eine über der im (niedersächsischen) KiTaG geregelte Betreuungszeit hinausgehende Zeit für einklagbar erklärt. Eine halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens vier Stunden, wie sie landesrechtlich im KiTaG …