Niedersächsischer Landkreis muss wohnortnahen sechsstündigen Kita-Platz nachweisen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Land­kreis Göt­tin­gen muss einem drei­jäh­ri­gen Kind nach Ansicht des VG Göttingen (Beschluss vom 22.07.2021, Az. 2 B 122/21) ab so­fort einen wohn­ort­na­hen sechs­stün­di­gen Be­treu­ungs­platz in einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung nach­wei­sen. Damit wurde bun­des­weit erst­ma­lig eine über der im (nie­der­säch­si­schen) KiTaG ge­re­gel­te Be­treu­ungs­zeit hinausgehende Zeit für einklagbar er­klärt. Eine halb­tä­gi­ge Be­treu­ung im Um­fang von min­des­tens vier Stun­den, wie sie lan­des­recht­lich im KiTaG …