Der VGH Baden-Württemberg hat mit seinem Beschluss von 11.05.2020 (1 S 1216/20) den Eilantrag eines Familienvaters gegen die Beschränkung des Kita-Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Beeinträchtigungen in der grundrechtlich geschützten Berufsausübung und der allgemeinen Handlungsfreiheit seien wegen des hohen Gewichts des Gesundheitsschutzes hinzunehmen, so der VGH. Was war geschehen? Der Antragsteller ist selbstständig in der Immobilienbranche tätig. Seine …