Regressmöglichkeiten der Unfallversicherung bei einem durch Dritte verursachten Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Ar­beit­ge­ber muss für einen Ar­beits­un­fall eines Be­schäf­tig­ten ge­gen­über der Un­fall­ver­si­che­rung nur dann haf­ten, wenn ihm oder einem Vertreter selbst vor­werf­bar ist, den Un­fall vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) ver­nein­te nun in einem Urteil vom 9.12.2021 (Az. VII ZR 170/19) den Rück­griff der Unfallversicherung auf das Un­ter­neh­men, wenn der Un­fall dar­auf be­ruhte, dass eine Fremd­fir­ma …