LSG Nordrhein-Westfalen: Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf eine Vollwaisenrente aus. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 14.06.2022 entschieden (Az. L 14 R 693/20). Der Fall Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der beklagte Rentenversicherungsträger eine Halbwaisenrente. Nach …