BAG: Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann nach einem Urteil des BAG vom 19.12.2019 (8 AZR 511/18) ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen. Was war geschehen? Der katholische Kläger war …