LAG Berlin-Brandenburg: Gesamtbetriebsrat darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Ar­beit­ge­ber darf eine ge­plan­te Prä­senz­sit­zung des Ge­samt­be­triebs­rats nicht wegen ge­stei­ger­ten Co­ro­na-Ri­si­kos un­ter­sa­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn ge­heim durch­zu­füh­ren­de Wah­len an­ste­hen, die nicht in Form einer Video- oder Te­le­fon­kon­fe­renz durch­ge­führt wer­den kön­nen, ent­schied das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg durch Beschluss vom 24.08.2020 (Az. 12 TaBVGa 1015/20). Was war geschehen? Der Arbeitgeber, ein Unternehmen, das Rehabilitationskliniken betreibt, hat dem bei ihm gebildeten Gesamtbetriebsrat …