Kein Wegeunfallschutz bei Homeoffice-Unfällen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Auf eine wichtige Einschränkung des Unfallversicherungsschutzes für ArbeitnehmerInnen im Homeoffice durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verweist Rechtsanwalt Prof. Dr. H. Plagemann, Frankfurt a.M.  Danach stehen El­tern, deren Ar­beits­platz sich zu­hau­se be­fin­det, auf dem Weg zum und vom Kin­der­gar­ten vom häus­li­chen Ar­beits­platz aus nicht unter Un­fall­ver­si­che­rungs­schutz gem. § 8 Abs. 2 SGB VII. Hier können Sie seine Anmerkung ais beck-aktuell einsehen.