BSG: Weg vom Bett in das Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett in sein Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des BSG vom 08.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Was war geschehen? Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort …