BAG: Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung bei Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung i.S.v. § 22 AGG begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört – so das BAG – § 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …