Ihr Anwalt

Rechtsanwalt Joachim Schwede, Jurist seit 1991, Rechtsanwalt seit 1996 ist u.a. tätig als Fachredakteur, als Autor einer Vielzahl von Aufsätzen und Beiträgen sowie diverser Handbücher. Er ist Referent für Betriebsräteschulungen und auf führenden Fortbildungsveranstaltungen für KiTa-Leitungen und deren Berater ( z.B. Deutscher Kitaleitungskongress, Deutsches Studentenwerk, DGUV, VBE Baden-Württemberg).

Sein Motto: Zuhören, Problemstellungen herausarbeiten, die rechtliche Seite untersuchen und gemeinsam mit dem Mandanten Lösungen entwickeln.

Beratungsschwerpunkte liegen im Arbeits- und Sozialrecht, dem Arbeitsschutzrecht und dem Recht rund um die Kindertagesstätte.

Arbeitsrecht

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist die Regelung ihrer Vertragsbeziehungen von großer Bedeutung, vor allem durch den Arbeitsvertrag, aber auch durch Nebenvereinbarungen, z.B. zu Fortbildungen oder zusätzlichen sozialen Leistungen. Diese Vereinbarungen bedürfen bereits bei ihrer Gestaltung größter Sorgfalt und müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Aber auch Trennungsprozesse, sei es durch einen Aufhebungsvertrag oder schlimmstenfalls durch eine Kündigung, sind ohne rechtliche Beratung kaum zuverlässig und rechtssicher durchführbar.

Das Miteinander von Arbeitgeber und Betriebsrat kann konstruktiv aber auch konfliktgeladen sein. Betriebsvereinbarungen tragen dazu bei, dieses Miteinander in geordnete Bahnen zu lenken und so dem Betriebsrat die Möglichkeit zu geben, Arbeitnehmermitbestimmung im Sinne der Arbeitnehmer wie aber auch des Unternehmens umzusetzen. Wir helfen Ihnen, in einem moderierten Verfahren zu einer Betriebsvereinbarung zu kommen, die einen angemessenen Interessenausgleich ermöglicht. Dabei beraten wir Arbeitgeber wie auch Betriebsratsgremien, gerne auch in einem gemeinsamen Verfahren.

Sozialrecht

Sozialrecht ist geprägt von der Abhängigkeit des Leistungsberechtigten von den Entscheidungen der Leistungsträger (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Sozialbehörden, Agentur für Arbeit usw.). Es ist in der Regel nicht einfach, herauszufinden, ob eine Leistung (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Arbeitslosengeld, ärztliche Behandlung usw.) zu Recht verweigert oder nur eingeschränkt gewährt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Überprüfung maßgeblich bereits daran scheitern kann, dass Fristen oder Formalitäten nicht eingehalten wurden. Eine zeitnahe Beratung, die auch realistisch über Chancen und Risiken eines Rechtsmittels aufklärt, kann hier helfen.

Arbeitsschutzrecht

Die Regelungen zum Arbeitsschutz wie auch zum betrieblichen Gesundheitsschutz verbergen sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Deren Einhaltung ist für den Arbeitgeber von größter Bedeutung, weil gesunde Arbeitsplätze nicht nur „das A und O“ eines erfolgreichen Unternehmens sind, sondern deren Missachtung auch mit Risiken aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht verbunden ist. Sachkundige Beratung, aber auch Schulung, z.B. im Rahmen von Inhouse-Seminaren, spart hier Ärger und Geld. Im Arbeitsschutzrecht spielt zudem der Betriebsrat eine wesentliche Rolle. Ihn einzubinden, z.B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz, ist für das Unternehmen von großer Bedeutung.

Kita-Recht

Die Zahl von Kindertagesstätten (KiTas) nimmt kontinuierlich zu. Neben Einrichtungen großer Träger, wie den Kommunen und Kirchen, sind immer mehr kleinere Einrichtungen zu wichtigen Partnern für die Entwicklung unserer ganz kleinen Mitbürger geworden. Arbeits- und verwaltungsrechtliche Fragen rund um die KiTa stellen Träger und Eltern vor spezifische Herausforderungen, denen unsere Beratung gerecht werden kann. Das Arbeitsschutzrecht in der KiTa nimmt einen nach wie vor vollständig unterschätzten Stellenwert in der täglichen Arbeit der Einrichtung ein, so dass der Gesundheitsschutz der Erzieherinnen und Erzieher nach wie vor nicht optimal ist. Auch hier ist Beratung und Schulung der richtige Ansatzpunkt.