Radtour mit Geschäftspartner: Sturz ist kein Arbeitsunfall

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Ein Sturz auf dem Heimweg einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Mitarbeiter unterfällt nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.9.2023 (Az. L 8 U 1620/22) nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen.

RA Joachim Schwede schreibt dazu: Ein geradezu lehrbuchartiger Fall, der deutlich macht, wo die Rechtsprechung die Grenzen zieht, wenn keine eindeutige Erwerbstätigkeit vorliegt, die zum Unfall geführt hat!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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