Ein Sturz auf dem Heimweg einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Mitarbeiter unterfällt nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.9.2023 (Az. L 8 U 1620/22) nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. RA Joachim Schwede schreibt dazu: Ein geradezu lehrbuchartiger Fall, der deutlich macht, wo die Rechtsprechung die …