Telefonische Kinderkrankmeldung ist wieder möglich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eltern können ab dem 18.12.2023 ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte.

Voraussetzung ist, dass das Kind dem Arzt bekannt ist und dieser eine telefonische Ausstellung als vertretbar ansieht. Möglich ist der Bezug von Kinderkrankengeld für bis zu fünf Tage.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert