Das unaufgeforderte Anheben eines Motorrades nach einem selbst verursachten Anprall steht nach einem Urteil des LSG Thüringen (Urteil vom 19.10.2023, Az. L 1 U 631/22) nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
RA Joachim Schwede sagt dazu: “In der betrieblichen Praxis sollte im Rahmen von Unterweisungen, die den Wegeunfallversicherungsschutz zum Gegenstand haben, darauf hingewiesen werden, in solchen Fällen keine voreiligen Maßnahmen zu treffen, sondern überlegt zu handeln.”
Kommentare 2
Guten Tag, Wieso liegt hier laut Urteil eine Tätigkeit von wirtschaftlichen Wert vor?
Vielen Dank für die Erläuterung
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Sehr geehrter Herr Scherer,
vielen Dank für Ihre Rückfrage! Die Versicherte wollte nach eigenem Vortrag u.a. dafür sorgen, dass keine Betriebsstoffe aus dem Motorrad auslaufen. Das hätte auch den Interessen des Arbeitgebers dienen können. Das Gericht ist aber nach dem Urteilstext darauf gar nicht eingegangnen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schwede