Das unaufgeforderte Anheben eines Motorrades nach einem selbst verursachten Anprall steht nach einem Urteil des LSG Thüringen (Urteil vom 19.10.2023, Az. L 1 U 631/22) nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. RA Joachim Schwede sagt dazu: “In der betrieblichen Praxis sollte im Rahmen von Unterweisungen, die den Wegeunfallversicherungsschutz zum Gegenstand haben, darauf hingewiesen werden, in solchen Fällen keine voreiligen …