Sturz bei Reha-Nachsorge ist ist nicht unfallversichert

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 11.01.2024 festgestellt, dass eine Reha-Patientin nicht unfallversichert ist, wenn sie auf dem Heimweg von einer Maßnahme der Nachsorge stürzt und sich dabei verletzt (L 21 U 180/21).

RA Joachim Schwede sagt dazu: “Solche Verfahren ließen sich verhindern, wenn Patienten und Patientinnen vor der in Anspruch genommenen Maßnahme gründlich – auch über bestehenden oder nicht bestehenden Unfallversicherungsschutz – aufgeklärt werden würden.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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