Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (Urteil vom 21.3.2023, Az. L 3 U 66/21). Dazu schreibt RA Joachim Schwede: „Wichtig ist vor allem der Hinweis des Landessozialgerichts, dass der Umstand, dass im Betrieb für die Teilnahme am …

Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker ist kein Arbeitsunfall

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Ein Sturz vor Ar­beits­be­ginn auf dem Weg zum Ge­schäft eines Hör­ge­räte­akus­ti­kers, um Er­satz­bat­te­ri­en zu kau­fen, steht nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 10.02.2022, Az. L 3 U 148/20) nicht unter dem Schutz der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Daran än­de­re auch eine ver­trag­li­che Ne­ben­ab­re­de mit dem Arbeitgeber nichts, die Beschäftigte zum Tra­gen eines Hör­ge­räts ver­pflich­te.

Ist der Weg zum Briefkasten unfallversichert?

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Der Weg zu einem Briefkasten, um eine an den Arbeitgeber adressierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuwerfen, ist nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 10.12.2020  (Az. L 3 U 194/18) kein unfallversicherter Weg zur Arbeitsstätte nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und steht deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese absurde und meines Erachtens falsche Entscheidung wir hier …

LSG Berlin-Brandenburg: Geringfügige Wegeunterbrechungen sind für den Wegfall des Versicherungsschutzes relevant

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Die Unterbrechung der Fortbewegung zum Ort der Tätigkeit zum Zwecke einer privaten Verrichtung unterliegt nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8.10.2020 (Az. L 3 U 134/19) nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Zurücklegen einer 100 m langen Wegstrecke entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zur Arbeitsstelle, um das Nummernschild eines Unfallverursachers zu fotografieren, stellt breits keine geringfügige Unterbrechung des Weges zur Arbeitsstätte mehr …