Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (Urteil vom 21.3.2023, Az. L 3 U 66/21). Dazu schreibt RA Joachim Schwede: “Wichtig ist vor allem der Hinweis des Landessozialgerichts, dass der Umstand, dass im Betrieb für die Teilnahme am …