LSG Berlin-Brandenburg: Geringfügige Wegeunterbrechungen sind für den Wegfall des Versicherungsschutzes relevant

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Unterbrechung der Fortbewegung zum Ort der Tätigkeit zum Zwecke einer privaten Verrichtung unterliegt nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8.10.2020 (Az. L 3 U 134/19) nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Zurücklegen einer 100 m langen Wegstrecke entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zur Arbeitsstelle, um das Nummernschild eines Unfallverursachers zu fotografieren, stellt breits keine geringfügige Unterbrechung des Weges zur Arbeitsstätte mehr …