Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 11.01.2024 festgestellt, dass eine Reha-Patientin nicht unfallversichert ist, wenn sie auf dem Heimweg von einer Maßnahme der Nachsorge stürzt und sich dabei verletzt (L 21 U 180/21). RA Joachim Schwede sagt dazu: “Solche Verfahren ließen sich verhindern, wenn Patienten und Patientinnen vor der in Anspruch genommenen Maßnahme gründlich – auch über bestehenden …