Datenschutzkonformes Angebot von Corona-Tests im Betrieb

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Seit April 2021 besteht für Unternehmen die Pflicht, ihren Arbeitnehmern einen Corona-Test anzubieten. In Sachen Datenschutz bedeutet dies allerdings besondere Herausforderungen.

Mit Corona-Tests sollen Infektion frühzeitig erkannt und die weitere Ausbreitung verhindert werden. Viele Beschäftigte nehmen die kostenlosen Testangebote gerne wahr, da für sie die Tests Sicherheit verschaffen, wenn sie mit Kunden zu tun haben oder mit Kollegen zusammenarbeiten. Für den Arbeitgeber ist das Testangebot jedoch ein zusätzlicher organisatorischer Aufwand, vor allem beim Datenschutz.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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