Der Einsatz von Ersthelfern bei Unfällen und in anderen Notsituationen in den Betrieben ist sehr wichtig. Noch bedeutsamer für die Rettung von Verunfallten sind aber die Betriebssanitäter, die zumindest in Unternehmen mit mehr als 1.500 Beschäftigten bestellt werden müssen. Was sind die Unterschiede zwischen beiden Funktionen? Der lesenswerte Beitrag von Hensiek schafft Klarheit!
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.