Der Familienausschuss hat am 12.12.2018 den Weg frei gemacht für die Verabschiedung des sog. Gute-Kita-Gesetzes. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigte der Ausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung” (19/4947) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der Oppositionsfraktionen. Der Bundestag wird voraussichtlich am 14.12.2018 abschließend in zweiter und dritter Lesung über die Gesetzesvorlage entscheiden. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.
Investitionen des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro
Das Gesetz sieht Investitionen des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung bis 2022 vor, die den Bundesländern über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden sollen. Zudem sollen soziale Staffelungen der Elternbeiträge finanziert beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden können. Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können zudem Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.
Mit dem vom Familienausschuss angenommen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde zudem festgelegt, dass Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung ebenfalls mit den Mitteln des Bundes finanziert werden können. Gelockert wurden hingegen Auflagen des Bundes an die Länder bei der sozialen Staffelung der Kita-Gebühren.
Union: Strengere Auflagen für die Länder nicht durchsetzbar
Die Unionsfraktion räumte in der Sitzung des Familienausschusses ein, dass sie sich strengere Auflagen an die Länder im Gesetz bei der Verwendung der Gelder gewünscht hätte. Allerdings sei die Situation in den Ländern eben sehr unterschiedlich. Sie könnten letztlich am besten entscheiden, wo die Gelder eingesetzt werden. Man hoffe jedoch, dass die Gelder von den Ländern auch wirklich zur Verbesserung der Kita-Betreuung eingesetzt werden. Die SPD wies darauf hin, dass die Länder strengere Auflagen bei der Verwendung der Gelder im Bundesrat nicht akzeptiert hätten. Zudem setzte der von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Qualität der Kita-Betreuung um.
Oppositionskritik hält an
Bei den Oppositionsfraktionen stieß das Gesetz aus unterschiedlichen Gründen aus Ablehnung. Sie verwiesen darauf, dass neun von zehn Sachverständigen das Gesetz in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses abgelehnt hätten. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke monierten übereinstimmend, dass im Gesetz bundeseinheitliche und verpflichtende Qualitätsstandards fehlen und die Finanzierung über 2022 nicht gesichert ist. Einen entsprechenden Antrag der Grünen (19/5078) lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Die Linke kritisierte, mit dem Gesetz würden Qualität und Beitragsfreiheit gegeneinander ausgespielt. Um beides zu gewährleisten, müssten mindestens zehn Milliarden Euro investiert werden. Auch die FDP plädierte für verbindliche Qualitätsstandards und bemängelte ein unzureichendes Monitoring der durch den Bund finanzierten Maßnahmen in den Ländern.