“Gute-Kita-Gesetz” – die Umsetzung beginnt

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Nachdem jetzt alle Bundesländer das Gute-Kita-Gesetz unterzeichnet haben, kann – so berichtet die Bundesanstalt für Arbeit (BA) mit konkreten Maßnahmen in den Kindertagesstätten begonnen werden. Insgesamt stehen 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern und Eltern finanziell zu entlasten.

Das Gesetz sieht 10 Bereiche vor, für die die Bundesmittel eingesetzt werden, zum Beispiel „Bedarfsgerechte Angebote“, „Sprachliche Bildung“ oder „Netzwerke für pädagogische Arbeit“.

Kita-Plätze kosten weniger oder werden kostenlos

Das Gesetz ergänzt die Leistungen Starke-Familien-Gesetzes, das im Juli dieses Jahres in Kraft trat. Das Starke-Familien-Gesetz soll vor allem Familien mit geringem Einkommen unterstützen, etwa durch zusätzliche Leistungen aus dem Bildungspaket.

Derzeit wollen 11 Bundesländer die Kita-Gebühren für alle Familien mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz senken.

Bereits seit dem 1. August 2019 müssen Familien mit geringem Einkommen durch das Gute-Kita-Gesetz keine Gebühren für einen Platz in einer Kindertagesstätte mehr bezahlen. Die Befreiung ist möglich, wenn die Familie zum Beispiel Kinderzuschlag erhält oder ihren Lebensunterhalt mit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II finanziert.

Bessere Qualität der Betreuung

Das Gesetz soll zudem die Qualität in den Kitas verbessern: Teile des Finanzpakets sind für mehr Kita-Personal, die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Fortbildungen vorgesehen.

Durch das Gute-Kita-Gesetz sollen zudem Angebote umgesetzt werden, für die es bei Familien Bedarf, aber noch kein Angebot gibt. Diese reichen von erweiterten Öffnungszeiten bis hin zu einer individuelleren Betreuung, die sich an den Bedürfnissen der Familie ausrichtet.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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