Wahlordnung für Betriebsräte wird umfassend geändert!

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hatte bereits im Sommer umfassende Änderungen an der Wahlordnung für Betriebsräte angekündigt. Für den Wahlvorstand soll damit vieles einfacher werden. Es sollen u.a. Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz möglich sein, die Briefwahl wird erweitert, Wahlumschläge gibt es für Präsenzwahlen nicht mehr usw.

Wichtige Änderungen des Wahlrechts enthielt bereits das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.6.2021. Eine Anpassung der Wahlordnung an dieses Gesetz ist nun zwingend notwendig. Der nun vorliegende Referentenentwurf zur Änderung der Wahlordnung geht deutlich über eine rein formale Anpassung hinaus.

Mit einer Verabschiedung der Wahlordnung durch den Bundesrat ist am 8.10.2021 zu rechnen.

Informationen zu den anstehenden Änderungen finden sich hier!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert