Wichtige Änderungen des Wahlrechts enthielt bereits das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.6.2021. Eine Anpassung der Wahlordnung an dieses Gesetz ist nun zwingend notwendig. Der nun vorliegende Referentenentwurf zur Änderung der Wahlordnung geht deutlich über eine rein formale Anpassung hinaus.
Mit einer Verabschiedung der Wahlordnung durch den Bundesrat ist am 8.10.2021 zu rechnen.
Informationen zu den anstehenden Änderungen finden sich hier!