Wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss für bis zu vierzehn Tage in häusliche Quarantäne. Wer den vollen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus hat, für den gilt die Quarantänepflicht allerdings meistens nicht. Die Gefahr der Infektion und Ansteckung anderer ist bei Geimpften deutlich geringer. In Baden-Württemberg wird bereits ab 15.09.2021 der Staat keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Quarantänefall zahlen. Rheinland-Pfalz will am 01.10.2021 folgen. Aus Hessen heißt es, nicht geimpfte Personen müssten damit rechnen, dass Anträge auf Entschädigung für Quarantäne-Verdienstausfälle künftig abgelehnt würden.
Hier die Meldung aus Baden-Württemberg dazu!