Immer noch arbeiten Beschäftigte bedingt durch die Corona-Pandemie im Homeoffice. Bei den meisten steht deshalb bald eine Unterweisung an. Unterweisung im Homeoffice? Muss das sein? Die Antwort ist eindeutig: Ja! Auch für Arbeiten im Homeoffice gilt die Unterweisungspflicht. Beim ersten Lockdown 2020 und dem überstürzten Rückzug der Beschäftigten ins Homeoffice mögen viele Unternehmen die Erstunterweisung vergessen haben. Doch die DGUV macht nach einem Bericht von Haufe darauf aufmerksam, dass auch beim Arbeiten zu Hause regelmäßig und fristgerecht Unterweisungen stattzufinden haben und dass diese vom Unternehmen zu dokumentieren sind.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.