Das “Gute-Kita-Gesetz” wurde verabschiedet

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Die Bundesregierung will mit dem Gute-Kita-Gesetz die Qualität der Betreuung verbessern. Das Bundeskabinett hat am 19.09.2018 eine entsprechende Neuregelung auf den Weg gebracht. Damit sollen bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden. Außerdem sollen Eltern bei den Gebühren entlastet werden. 5,5 Milliarden Euro will der Bund den Ländern dafür bis 2022 zur Verfügung stellen.

Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Die Qualität habe sich – anders als vielfach befürchtet – nicht verschlechtert. Allerdings gebe es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, sodass die Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen vorfänden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen der Bundesländer gefördert werden, die an landesspezifische Bedarfe anknüpfen, denn jedes Bundesland habe eine andere Kita-Landschaft. Der Bund will mit allen Ländern daher individuelle Vereinbarungen abschließen. Jedes Bundesland könne selbst auswählen, welche Bereiche es fördern will. Möglich seien Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, wie z.B. ein verbesserter Betreuungsschlüssel, Weiterqualifizierung der Erzieher, Sprachförderung für Kinder mit Sprachdefiziten oder auch längere Öffnungszeiten.

Empfänger von Sozialleistungen haben laut der Regierung schon jetzt den Anspruch, von Kitagebühren befreit zu werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen künftig bundesweit auch Familien mit geringem Einkommen von Kita-Gebühren freigestellt werden. Darüber hinaus werde bundesweit die Pflicht eingeführt, Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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