Ob ein Wheelie, den ein Baustellenleiter auf dem Weg zu seiner Baustelle durchführt, im Falle eines Unfalls ein Arbeitsunfall ist, geht zu Lasten der Berufsgenossenschaft, wenn sich nicht eindeutig nachweisen lässt, dass dieser stattgefunden hat – so das LSG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 04.05.2022, Az. L 2 U 32/21).
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.