DGB-Index „Gute Arbeit 2023“: Betriebliche Prävention aus Sicht der Beschäftigten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Gesundheit der Beschäftigten in Deutschland hängt eng mit ihren Arbeitsbedingungen zusammen. Das hat die repräsentative Beschäftigtenbefragung Index Gute Arbeit 2023 des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeben, die am 06.12.2023 in Berlin veröffentlicht wurde.

Wenig ermutigende Perspektiven

Die repräsentative Umfrage zeigt einen alarmierenden Zusammenhang: Je stärker die Arbeitsbelastungen ausgeprägt sind, desto schlechter werden Gesundheit und zukünftige Arbeitsfähigkeit eingeschätzt. Von den Beschäftigten, die mehreren körperlichen und psychischen Belastungsfaktoren ausgesetzt sind, geben sogar nur 39 Prozent einen guten Gesundheitszustand an. Lediglich 7 Prozent der Hochbelasteten gehen davon aus, ihre Tätigkeit unter diesen Bedingungen bis zum Rentenalter durchhalten zu können – eine Zahl, die insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel sorgenvoll stimmt.

Defizite bei betrieblichen Maßnahmen

Die Befragung zeigt große Defizite bei betrieblichen Maßnahmen auf, mit denen Gefährdungen der Gesundheit vermieden werden sollen. Von wirksamen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Belastungsreduzierung berichtet nur eine Minderheit der Betroffenen: Bei körperlich schwerer Arbeit sind es 27 Prozent, beim Arbeiten unter Zeitdruck lediglich 14 Prozent. Auch für Beschäftigte, die Lärm oder Belastungen durch Konflikte mit Kunden, Klienten oder Patienten ausgesetzt sind, ist ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz die Ausnahme.

Gefährdungsbeurteilungen finden zu selten statt

Ein zentrales Instrument der betrieblichen Prävention ist die Gefährdungsbeurteilung, zu deren Durchführung Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind. Doch nur 38 Prozent der Befragten gaben an, dass eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Arbeitsplatz in den letzten 2 Jahren durchgeführt wurde. Dabei werden psychische Arbeitsbelastungen, die in der Arbeitswelt bekanntlich weit verbreitet sind, nur unzureichend thematisiert: Lediglich bei einer knappen Hälfte (47 Prozent) der durchgeführten Beurteilungen wurde arbeitsbedingter Stress berücksichtigt – und nur 18 Prozent der Befragten berichteten von einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung für ihre Tätigkeit.

Quelle: PM des DGB vom 6.12.2023

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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