Die Erste Hilfe ist ein wichtiger Baustein der Notfallvorsorge im Betrieb. Es gehört deshalb zu den Aufgaben jedes Unternehmers oder jeder Unternehmerin, dafür zu sorgen, dass im Betrieb eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Ersthelfern und Ersthelferinnen ausgebildet werden. Aber wie sieht das aus in Zeiten von Homeoffice und vermehrten Krankheitsfällen aufgrund des Corona-Virus? Wie viele Ersthelfer und Ersthelferinnen sollten weiter zur Verfügung stehen? Was passiert, wenn sie jetzt ihre notwendigen Auffrischungskurse nicht wahrnehmen können? Und worauf müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer bei ihren Einsätzen aktuell besonders achten? Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV hat in einer FAQ Liste die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.