Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice steht als mitversicherter Betriebsweg unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, so das SG Schwerin in einer aktuellen Entscheidung vom 13.12.2022 (Az. S 16 U 49/22).
RA Joachim Schwede schreibt dazu: “Offenkundig ist der Widerstand bei den BGen dagegen, Arbeitsunfälle im Homeoffice anzuerkennen, trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen und einer klaren und eindeutigen Rechtsprechung des BSG ungebrochen. So wird man als betroffener Versicherter scheinbar ohne eine Klage nicht zum Ziel kommen. Dass die beklagte BG trotz eindeutiger Ausführungen des BSG zu einem Hinweg in das Homeoffice nun den Rückweg aus demselben als unversichert ansehen will, ist vollkommen unverständlich.”