Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?

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Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) „soll“ die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden. „Soll“-Vorschriften geben in der Praxis immer wieder Anlass zum Streit: Heißt „sollen“ auch „müssen“ und wenn nicht, was sind die Folgen? Hier gibt Rechtsanwalt Joachim Schwede ein par Antworten!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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