Praxistipps: Sanitärräume und Toiletten – was ist für den Arbeitsschutz zu beachten?

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Sanitärräume gehören zur Arbeitsstätte. Sie müssen regelmäßig gereinigt und wirksam gelüftet werden. Die Mindestanzahl von Einrichtungen wie Toiletten, Handwaschbecken und Duschen ist festgelegt und abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.Alles klar? Wenn nur leise Zweifl bestehen, hilft es, das Wissen wieder aufzufrischen, z.B. hier!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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