Bereits vor der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 19.1.2021 wurde intensiv über eine Verpflichtung der Arbeitgeber diskutiert, mehr Homeoffice zu ermöglichen. Trotz vieler Gegenstimmen wurde diese Verpflichtung nun in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) umgesetzt. Weitere Änderungen betreffen das Thema Masken. Mit der neuen Verordnung soll erreicht werden, den öffentlichen Nahverkehr von Pendlern zu entlasten, die Arbeitsplätze in den Betrieben deutlich herunterzufahren und somit im Ergebnis die Kontaktbeschränkungen weiter zu erhöhen. Welche konkreten Auswirkungen wird die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ auf die betriebliche Praxis haben? RA Joachim Schwede informiert Sie in einem aktuellen Beitrag.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.