Fürsorgepflichtverletzung bei geltend gemachtem „Mobbing“

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Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren, insbesondere durch Vorgesetzte, zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 28.3.2023, Az. 2 C 6.21).

Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem „Mobbing“ eine Gesamtschau von Einzelmaßnahmen

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Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren – insbesondere durch Vorgesetzte – zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit einem Urteil vom 28.03.2023 entschieden. Der Fall: …