Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt den Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat einer Einstellung widersprechen kann, wenn die in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Ausschreibungsfrist nicht eingehalten wurde (Beschluss vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22). Der Fall Die Arbeitgeberin schrieb die Stelle „Projektleiter/in Datacenter Services“ unter dem 18.02.2022 mit einer Bewerbungsfrist bis zum 18.03.2022 aus. Die für die Ausschreibung einschlägige Gesamtbetriebsvereinbarung regelt, dass jeder Arbeitsplatz intern …