BSG: Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen sind derzeit keine Kassenleistung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 20.10.2023 entschieden (Az. B 1 KR 16/22 R).