Anerkennungsvoraussetzung für Carpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Anerkennung der BK 2113 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) setzt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen letzter gefährdender Tätigkeit und dem erstmaligen Auftreten bzw. dem Nachweis der Krankheitssymptome voraus. Ein solcher Zusammenhang liegt nach einem Urteil des LSG Hamburg (Urteil vom 19.4.2023, Az. L 2 U 19/21) jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn die dazwischen liegende Zeitspanne mehr als …