Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einem Urteil des BAG vom 25.01.2024 (Az. 8 AZR 318/22) kein öffentlicher Arbeitgeber. Der Fall Der schwerbehinderte Kläger hatte sich um …