BAG: Entschädigung nach § 15 II AGG wegen vermuteter Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung nach § 22 AGG, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde. Zu diesen Vorschriften gehört § 165 S. 1 SGB IX, wonach die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für …