Mobbingfolgen als psychische Berufskrankheit?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Arbeitnehmer auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bayern (Urteil vom 12.05.2021, Az. L 3 U 11/20) keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar. Der Grund dafür sei, dass Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet nicht ausdrücklich in der Berufskrankheiten-Liste genannt sind. …